O08.6
Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Cervix uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Darm nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Harnblase nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Lig. latum uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: periurethrales Gewebe nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Uterus nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
- -
- Harnblasenruptur bei Fehlgeburt
- Verätzung nach eingeleitetem Abort
- Beckenorganschädigung nach Molenschwangerschaft
- Beckenorganschädigung nach Abort
- Beckenorganschädigung nach Extrauterinschwangerschaft
- Verletzung von Beckenorganen bei Fehlgeburt
- Lazeration durch Abort im Nachbehandlungszeitraum
- Urethraruptur bei Fehlgeburt
- Perforation von Beckenorganen nach Abort
-
Bemerkung-
Unterklassen- -