H90.7
Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite- -
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- Kombinierte einseitige Schwerhörigkeit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
- Kombinierte einseitige Taubheit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
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Bemerkung-
Unterklassen- -