H90.1
Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite- -
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- Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nichteingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
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Bemerkung-
Unterklassen- -